Jobrad
Die Anzahl der geleasten Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes steigt ständig – schließlich werden durch das Leasing hochwertige Räder praktisch für jeden bezahlbar und zudem vom Staat mitfinanziert!
Das eigentliche Leasing läuft über den Arbeitgeber. Dieser least das Rad in der Regel für 36 Monate und überlässt es dem Arbeitnehmer, der es beruflich als auch privat nutzen kann. Die Leasingrate sowie optionale Versicherungsbeiträge werden dem Arbeitnehmer, vor Abzug der Steuer, vom Lohn abgezogen. Dieser Vorgang nennt sich Barlohnumwandlung, auf den der Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Da auf die Lohnminderung keine Sozialabgaben anfallen, profitiert auch der Arbeitgeber von der Vereinbarung.
Seit 2020 wird die private Nutzung nur noch mit 0,25% des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert!